Wegfall der Testpflicht
Ab Montag, den 14.06.2021, gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung, die regelt, dass die Testpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens entfällt, wenn der Inzidenzwert konstant unter 35 liegt. Das ist in unserem Landkreis der Fall.
Konkret bedeutet das:
- Einzelhandel:
- Einkaufen in Läden aller Art ist jetzt wieder ohne Test möglich
- Im Übrigen ist auch schon seit längerem keine Terminvereinbarung oder Kontakterfassung mehr nötig
- Einzig die Maskenpflicht und das Einhalten von Abstand sind relevant für den Besuch eurer Lieblingsläden
- Gastronomie:
- Ohne Testpflicht
- Im Außenbereich auch ohne Kontakterfassung. Diese gilt einzig für den Innenbereich
- Beherbergung:
-
- Ohne Testpflicht
- Mit Kontakterfassung
Alles wird wieder einfacher und das Leben kehrt zurück in unsere Stadt. Das tut allen und auch Pirna gut. Endlich wieder spontan durch die Läden schlendern und sich in ein Café setzen, wo es einem gerade gefällt… auf den Sommer!