Verbot „Abholservice für Geschäfte“
Der Handelsverband Sachsen hat darüber informiert, dass es ab sofort für Geschäfte, die aufgrund der Allgemeinverfügung geschlossen zu halten sind, leider unzulässig ist, einen Abholservice anzubieten. Sprich: eine Abholung durch den Kunden im Laden soll nicht mehr stattfinden.
Gaststätten dürfen weiterhin einen Abhol- und Lieferservice anbieten. Auch Läden, die regulär öffnen dürfen (wie z.B. Einzelhandel für Lebensmittel) dürfen Abholung anbieten. Das Verbot des Abholens bezieht sich ausschließlich auf alle anderen Läden, die geschlossen gehalten werden müssen.
Lieferservice ist weiterhin möglich.