Mehr Möglichkeiten
Mit der neuen Corona Verordnung wird das Einkaufen und Essen gehen wieder etwas einfacher.
- Der Zutritt zur Gastronomie ist nur noch 2G, so lange die Lage unter der Überlastungsstufe bleibt.
- Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen, sowie Innenbereiche von botanischen und zoologischen Gärten und Tierparks sind unter der 2G-Regel geöffnet.
- Der Zutritt zu Einzel- und Großhandelsgeschäften ist nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen. (Überlastungsstufe: 2G-Regel von 6 Uhr bis 20 Uhr)
- Der Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser) bleibt uneingeschränkt möglich.
- Körpernahe Dienstleistungen sind unter Berücksichtigung der 2G-Regel möglich.
- Friseure können mit einem 3G-Nachweis besucht werden.