Der kleine Unterschied
Der Sächsische Landkreis hat seit Montag, den 08.11.2021 neue Regelungen in Kraft gesetzt.
Der lokale Einzelhandel ist NICHT betroffen von der neuen Verordnung, nur noch Geimpften und Genesenen den Zutritt zu bestimmten Institutionen zu gewähren. Hier ist eine Übersicht der Maßnahmen:
Während der Geltung der Vorwarnstufe (§ 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO) besteht nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. November 2021 die Pflicht zur Vorlage eines lmpf- oder Genesenennachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber oder Veranstalter und zur Kontakterfassung für
a) den Zugang zur Innengastronomie,
b) die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
c) den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich und
d) den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Viele der Pirnaer Gastronomen bieten Ihre Speisen als To-Go-Option an und freuen sich weiterhin über jeden Gast. Der Einzelhandel bleibt geöffnet und hält die allgemein gültigen Hygienebestimmungen ein, so dass jeder ganz entspannt seine Weihnachtseinkäufe tätigen kann.