Click & Meet in Pirna
Laut dem Robert Koch-Institut betrug die Inzidenz im Landkreis am 20. Mai 2021 96,9.
Damit ist im Landkreis ab dem 22. Mai 2021 die Öffnung von Ladengeschäften in Form von Click & Meet entsprechend § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b) IfSG zulässig.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske
- Durch den Kunden erfolgt eine vorherige Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum.
- Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sein.
- Die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Testergebnis, welches vor Inanspruchnahme der Leistung nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Ausgenommen sind Kundinnen und Kunden, die vollständig geimpft sind und solche, die von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind (hier bedarf es eines geeigneten Nachweises). Hier finden Sie die Test-Zentren im Raum Pirna.
- Der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail- Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes dokumentieren.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.
Quelle: Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge