Corona – Teil-Lockdown
Aufgrund der Corona-Pandemie wird es ab dem 2. November wieder viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Genauere Details werden in einer neuen Verordnung des Landes Sachsen in den nächsten Stunden bekannt gegeben. Fest steht, dass es einen Teil-Lockdown geben soll, der auch großen Einfluss auf die Gastro-, Tourismus- und Freizeitbranche haben wird.
Hier ein Überblick:
> Gastronomiebetriebe sollen ab dem 2. November bis auf Weiteres schließen. Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
> Es soll ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote geben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
> Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, sollen geschlossen werden. Dazu zählen: Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle.
> Ebenfalls sollen Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
Des Weiteren gelten wieder weitreichende Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich in der Öffentlichkeit bis auf Weiteres maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sollen die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren.
Kitas, Kindergärten und Schulen sollen „verlässlich“ geöffnet bleiben.
Weitere Beschlüsse werden in der neuen Corona-Schutzverordnung zu finden sein.