Gastro- und Hotelbetrieb ab 15. Mai
Sachsens Regierung hat sich nach einer gemeinsamen Schalte mit Bund und Ländern auf weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Freistaat verständigt. Gastronomiebetriebe in Sachsen sollen ab 15. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, eine Trennung von Innen- und Außenbereich soll es dabei nicht geben. Auch Hotels und Fereinwohnungen sollen unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen
Entsprechende Regelungen werden in Kürze beschlossen.