Öffnung aller Läden
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, welche am 12. Mai durch die Landesregierung beschlossen wurden, gibt es weitere Lockerungen, die auch Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus haben. Alle Geschäfte können unter Auflagen wieder öffnen. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern entfallen komplett. Die Gastronomie kann ab dem 15. Mai bei strengen Beschränkungen ebenfalls wieder aufmachen. U.a. bleiben das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.